Fischereischein - ohne Fischereischein kein angeln

Das Fischereirecht ist Landesrecht. Bevor Sie also in einem anderen Bundesland als Ihrem Heimatland, dessen Regelungen Sie sicherlich genauestens kennen, munter Ihre Angelrute einpacken und sich auf die Jagd nach der nächsten Beute machen, erkundigen Sie sich lieber detailliert, was man dort darf, was nicht, und welche Voraussetzungen es für das Fischen gibt.

Einheitlich gilt allerdings, dass ein Fischereischein in allen Bundesländern Voraussetzung ist, um Angeln zu dürfen.
Dabei reicht in der Regel lediglich ein deutscher Fischereischein aus; ein ausländischer wird im Zweifel nicht anerkannt. Fragen Sie also lieber vorher, falls Sie keinen deutschen Fischereischein vorweisen können.

Ein Fischereischein aus einem deutschen Bundesland gilt allerdings im zweifel auch in allen anderen, da insofern doch eine gewisse Vereinheitlichung herrscht.

Den Fischereischein erhalten Sie nach einer staatlichen Fischerprüfung, der ein entsprechender gründlicher Lehrgang vorausgeht, der alle notwendigen Kenntnisse über die Fischerei vermittelt.

Dabei wird unterschieden zwischen dem Fischereischein für (Hobby-)Angler, für Berufsfischer, und dem sogenannten Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf.